Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Pflegeleistungen.
Um einen Pflegegrad zu beantragen, sollte zunächst ein Antrag bei ihrer Pflegekasse gestellt werden. Das können Sie entweder schriftlich, telefonisch oder persönlich tun. In der Regel benötigen Sie ein ärztliches Gutachten, das ihren Pflegebedarf bestätigt. Die Pflegekasse prüft dann ihren Antrag und entscheidet, welcher Pflegegrad ihnen zusteht.
Da eine individuelle Beratung Zeit in Anspruch nimmt, können wir diese leider nicht kostenlos anbieten. Wir stehen Ihnen jedoch gerne für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und informieren Sie über alle notwendigen Schritte.
Die Pflegekasse übernimmt verschiedene Leistungen, um Menschen im Pflegefall zu unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Unterstützung für ambulante Pflege, stationäre Pflege in Pflegeheimen, sowie Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die genauen Leistungen hängen vom Pflegegrad ab, den die Pflegekasse festlegt.
Ja, in bestimmten Fällen können Sie auch kurzfristige Pflegeleistungen erhalten. Diese werden beispielsweise gewährt, wenn eine vorübergehende Pflegebedarf besteht, etwa bei Urlaubsvertretung, akuten Krankheitsfällen oder vorübergehender Pflegeübernahme durch Angehörige. Die Pflegekasse kann in solchen Situationen Unterstützung bieten, um die Pflege sicherzustellen.
Ein Pflegedienst übernimmt eine Vielzahl medizinischer Leistungen, um die pflegebedürftige Person bestmöglich zu versorgen. Dazu gehören unter anderem:
Der Pflegedienst sorgt also für die medizinisch notwendige Versorgung, die vom Arzt verordnet wurde, und unterstützt die pflegebedürftige Person im Alltag
Die Kosten hängen vom Pflegegrad und der benötigten Leistung ab. Wir beraten Sie individuell und transparent.
Ob konkrete Anfrage oder allgemeine Beratung – wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Pflege finden.