Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit – sie trägt zur Lebensqualität, Selbstständigkeit und Würde unserer Klient:innen im eigenen Zuhause bei. Unser Team unterstützt Sie zuverlässig im Alltag und geht dabei stets auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ein.
Ob bei alltäglichen Aufgaben oder besonderen Bedürfnissen: Unsere Fachkräfte unterstützen Sie mit Respekt und Fürsorglichkeit.
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 SGB XI:
Geschäftsführer
Rufen Sie uns an, wir kümmern uns um Ihre Pflege mit Herz und Verstand
Ein gepflegter Haushalt trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei. Unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung, Wäschepflege, Einkäufen oder Essenszubereitung – verlässlich und diskret.
So gewinnen Sie oder Ihre Angehörigen mehr Zeit, Sicherheit und Energie für die schönen Dinge des Lebens. Die hauswirtschaftliche Versorgung kann je nach Pflegegrad über die Pflegekasse abgerechnet werden. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Ansprüchen.
Die hauswirtschaftliche Versorgung kann über die Pflegekasse abgerechnet werden, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einstufung, der Antragsstellung und der Auswahl geeigneter Leistungen. Auch private Zusatzleistungen sind jederzeit flexibel buchbar.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Pflegeleistungen.
Um einen Pflegegrad zu beantragen, sollte zunächst ein Antrag bei ihrer Pflegekasse gestellt werden. Das können Sie entweder schriftlich, telefonisch oder persönlich tun. In der Regel benötigen Sie ein ärztliches Gutachten, das ihren Pflegebedarf bestätigt. Die Pflegekasse prüft dann ihren Antrag und entscheidet, welcher Pflegegrad ihnen zusteht.
Da eine individuelle Beratung Zeit in Anspruch nimmt, können wir diese leider nicht kostenlos anbieten. Wir stehen Ihnen jedoch gerne für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und informieren Sie über alle notwendigen Schritte.
Die Pflegekasse übernimmt verschiedene Leistungen, um Menschen im Pflegefall zu unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel finanzielle Unterstützung für ambulante Pflege, stationäre Pflege in Pflegeheimen, sowie Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die genauen Leistungen hängen vom Pflegegrad ab, den die Pflegekasse festlegt.
Ja, in bestimmten Fällen können Sie auch kurzfristige Pflegeleistungen erhalten. Diese werden beispielsweise gewährt, wenn eine vorübergehende Pflegebedarf besteht, etwa bei Urlaubsvertretung, akuten Krankheitsfällen oder vorübergehender Pflegeübernahme durch Angehörige. Die Pflegekasse kann in solchen Situationen Unterstützung bieten, um die Pflege sicherzustellen.
Ein Pflegedienst übernimmt eine Vielzahl medizinischer Leistungen, um die pflegebedürftige Person bestmöglich zu versorgen. Dazu gehören unter anderem:
Der Pflegedienst sorgt also für die medizinisch notwendige Versorgung, die vom Arzt verordnet wurde, und unterstützt die pflegebedürftige Person im Alltag
Die Kosten hängen vom Pflegegrad und der benötigten Leistung ab. Wir beraten Sie individuell und transparent.
Ob konkrete Anfrage oder allgemeine Beratung – wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Pflege finden.